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Versicherungsbetrug
Versicherungsbetrug ist die unberechtigte Erlangung einer (Geldleistung oder Sachleistung) von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht. Dies entspricht nun entweder dem allgemeinen Tatbestand des Betruges oder dem neuen Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs.

Es ist anzumerken, dass die Handlung, die zum späteren Versicherungsbetrug führt, ebenfalls verboten ist. Damit hat sich der spätere Betrüger gleich doppelt strafbar gemacht.


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