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Personalüberwachung
Sie haben den begründeten Verdacht, dass Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen in Ungereimtheiten verwickelt sind?

Nicht selten nutzen Arbeitnehmer das Mittel der Krankmeldung um beruflich oder privat anderen Tätigkeiten nachzugehen.
Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, sollte er so dokumentiert werden, dass Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht verwertbare Beweise vorlegen können, welche alle Sachverhalte eindeutig darlegen.

Sogar Diebstahl kann leider immer wieder eine tragische Rolle in einem Beschäftigungsverhältnis spielen.
Um eine Ermittlung der Täter zu ermöglichen bedarf es neben einem hohen Maß an Fachwissen und Erfahrung auch modernster Überwachungstechnik.
Nach der Überführung der Täter bei einem Diebstahl oder bei einem Betrugs-Fall, können auch weitere Beweise gesichert werden, um entstandene Schäden zivilrechtlich einzufordern.

Das Notwendige Know-how, die Rechtskenntnisse und technischen Mittel um im Zuge von Mitarbeiterüberwachungen professionelle Ermittlungen und Observationen im Kreis Ihrer Mitarbeiter durchführen zu können sind unverzichtbar.

Im Falle einer Überführung haben Sie mit den Beweisen die notwendigen Mittel in der Hand um den entsprechenden Täter zu entlassen und Schadensersatzforderungen sowie die Erstattung der entstandenen Kosten für die Überwachungsmaßnahme einzufordern.


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