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    Betriebsspionage Groß Düben Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Hähnichen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Hohendubrau Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
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    Betriebsspionage Königshain Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Krauschwitz Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
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    Betriebsspionage Mücka Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Neißeaue Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Niesky Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Quitzdorf am See Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Reichenbach/Oberlausitz Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Rietschen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Rothenburg/Oberlausitz Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Schleife Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Schöpstal Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Sohland am Rotstein Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Trebendorf Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Uhyst Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Vierkirchen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Waldhufen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Weißkeißel Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
    Betriebsspionage Weißwasser Niederschlesischer Oberlausitzkreis Betriebsspionage Sachsen
 

Betriebsspionage
Ein Geschäftsgeheimnis (Betriebsgeheimnis) ist jede auf ein Geschäft bzw. Betrieb bezogene Tatsache, die:

der Geschäftsinhaber erkennbar geheim hält,
die nur ein begrenzter Personenkreis kennt
und die anderen Personen nicht einfach zugänglich sind.
Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse können also sein:

alle wirtschaftlichen Daten eines Betriebs, die Außenstehenden nicht ohne weiteres zugänglich sind,
Konstruktions-, Herstellungsverfahren,
technisches Know-how,
Kunden- und Preislisten,
Bilanzen,
Personalangelegenheiten.

Der Arbeitnehmer ist als eine Nebenverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit von Betriebsgeheimnissen verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht beginnt mit Abschluss des Arbeitsvertrags und endet nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Der Verrat eines Geschäftsgeheimnisses durch den Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses ist strafbar und verpflichtet zu Schadensersatz, wenn das Geheimnis auf Grund des Arbeitsverhältnisses anvertraut war und der Arbeitnehmer aus Eigennutz, d.h. zu Wettbewerbszwecken gehandelt hat. Das gleiche gilt für die Betriebsspionage.

Einer besonderen Pflicht zur Wahrung fremder Geschäftsgeheimnisse unterliegen folgende Berufsgruppen:

Ärzte, Apotheker, Angehörige eines anerkannten Heilberufs,
Psychologen,
Rechtsanwälte, Notare,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchhalter,
Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sowie deren Mitarbeiter und Auszubildende,
Angehörige einer privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder privatärztlichen Verrechnungsstelle sowie
Amtsträger im öffentlichen Dienst.


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