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Betriebsspionage für Ihre Region.
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    Betriebsspionage Bergneustadt Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
    Betriebsspionage Bergneustadt Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nidwalden
    Betriebsspionage Engelskirchen Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
    Betriebsspionage Engelskirchen Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nidwalden
    Betriebsspionage Gummersbach Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
    Betriebsspionage Gummersbach Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nidwalden
    Betriebsspionage Hückeswagen Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
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    Betriebsspionage Lindlar Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
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    Betriebsspionage Marienheide Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
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    Betriebsspionage Morsbach Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
    Betriebsspionage Morsbach Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nidwalden
    Betriebsspionage Nümbrecht Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
    Betriebsspionage Nümbrecht Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nidwalden
    Betriebsspionage Radevormwald Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
    Betriebsspionage Radevormwald Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nidwalden
    Betriebsspionage Reichshof Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
    Betriebsspionage Reichshof Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nidwalden
    Betriebsspionage Waldbröl Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
    Betriebsspionage Waldbröl Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nidwalden
    Betriebsspionage Wiehl Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
    Betriebsspionage Wiehl Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nidwalden
    Betriebsspionage Wipperfürth Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nordrhein-Westfalen
    Betriebsspionage Wipperfürth Oberbergischer Kreis Betriebsspionage Nidwalden
 

Betriebsspionage
Ein Geschäftsgeheimnis (Betriebsgeheimnis) ist jede auf ein Geschäft bzw. Betrieb bezogene Tatsache, die:

der Geschäftsinhaber erkennbar geheim hält,
die nur ein begrenzter Personenkreis kennt
und die anderen Personen nicht einfach zugänglich sind.
Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse können also sein:

alle wirtschaftlichen Daten eines Betriebs, die Außenstehenden nicht ohne weiteres zugänglich sind,
Konstruktions-, Herstellungsverfahren,
technisches Know-how,
Kunden- und Preislisten,
Bilanzen,
Personalangelegenheiten.

Der Arbeitnehmer ist als eine Nebenverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit von Betriebsgeheimnissen verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht beginnt mit Abschluss des Arbeitsvertrags und endet nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Der Verrat eines Geschäftsgeheimnisses durch den Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses ist strafbar und verpflichtet zu Schadensersatz, wenn das Geheimnis auf Grund des Arbeitsverhältnisses anvertraut war und der Arbeitnehmer aus Eigennutz, d.h. zu Wettbewerbszwecken gehandelt hat. Das gleiche gilt für die Betriebsspionage.

Einer besonderen Pflicht zur Wahrung fremder Geschäftsgeheimnisse unterliegen folgende Berufsgruppen:

Ärzte, Apotheker, Angehörige eines anerkannten Heilberufs,
Psychologen,
Rechtsanwälte, Notare,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchhalter,
Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sowie deren Mitarbeiter und Auszubildende,
Angehörige einer privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder privatärztlichen Verrechnungsstelle sowie
Amtsträger im öffentlichen Dienst.


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